AGB // Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen
- Anwendungsbereich & Allgemeines
1.1. Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge, die mit der „Angaben werden aktualisiert. Der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt. Die Webpräsenz wird gerade bearbeitet.“ (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) geschlossen werden. Es gelten ausschließlich diese AGB. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, nicht umgehend widersprochen wird. Abweichenden Regelungen und auch sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch des Auftragnehmers rechtsverbindlich.
1.2. Diese AGB gelten vorbehaltlich einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zudem für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Im Fall der zwischenzeitlichen Änderung der einmal einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt stets die letzte Fassung als vereinbart.
1.3. Mündliche Nebenabreden sind zu Beweiszwecken in Textform zu dokumentieren. Änderungen dieser Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung oder Änderung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.4. Soweit nach den Vereinbarungen dieses Vertrages Produkte oder Dienstleistungen von Fremdherstellern geliefert werden oder Systeme der vom Auftragnehmer beauftragten Hosting-Anbieter, Netzbetreiber oder Provider genutzt werden, gelten deren Geschäftsbedingungen nachrangig ergänzend. Hierauf wird der Auftragnehmer den Kunden jeweils ausdrücklich hinweisen und die Bedingungen zur Verfügung stellen.
- Angebote, Vertragsschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Es gelten die allgemeinen Preisbestimmungen nach § 4 dieser AGB.
2.2. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande.
- Leistungsumfang
3.1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Web und Print an (Werbung, Marketing, Kommunikation). Er erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Auftraggebers. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten des Auftragnehmers, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche richten sich nach § 6 dieser AGB.
3.2. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen stets berechtigt.
3.3. Zur Vertragsdurchführung wird der Auftraggeber das erforderliche Basismaterial insbesondere Texte, Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Grafiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen an den Auftragnehmer übergeben. Die Beschaffung oder Erstellung von Basismaterial ist vom Auftragnehmer grundsätzlich nicht geschuldet, sofern sich der Auftrag nicht ausdrücklich hierauf erstreckt.
- Preise und Zahlung
4.1. Leistungen des Auftragnehmers sind gemäß der vereinbarten und im Angebot festzuhaltenden Beträge zu vergüten. Auch der Zahlungsplan wird im Angebot geregelt. Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen soweit keine andere Regelung im Angebot vereinbart wurde.
4.2. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter oder unvollständiger Form, b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, c. von Aufwand für Lizenzmanagement, d. in Auftrag gegebener Test, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen.
4.3. Im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, gegenüber gewerblichen Kunden einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank jährlich zu verlangen. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass der Auftragnehmer infolge des Verzugs kein oder nur ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zu Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen die zur Ausführung der Leistung Angaben zu machen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertrag ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- Eigentumsvorbehaltssicherung
5.1. Vertragsgegenstände bleiben im Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung der Forderung aus dem Einzelvertrag und vollständigen Leistung der vereinbarten Zahlung. Sofern dem Auftraggeber Lizenzen zur Nutzung an von den vom Auftragnehmer erstellten Programmen, Webseiten und sonstigen Daten und Dateien eingeräumt wird, so werden diese Lizenzen stets unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Auftraggeber die Leistung des Auftragnehmers vollständig vergütet. An Stelle des Eigentumsvorbehaltsrechts an den Vertragsgegenständen tritt, wenn dieses erlischt (insbesondere durch Weiterveräußerung, Verbindung, Verarbeitung, etc.), die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung.
5.2. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei ausdrücklicher Weigerung zur Zahlung, Zahlungsverzug oder drohender Zahlungsunfähigkeit, auch aus anderen und zukünftigen Leistungen und Lieferungen oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bzw. der Unterlassung der Nutzung bei der Einräumung von Lizenzen, die Vertragsgegenstände zurückzunehmen oder die Vertragsleistungen einzustellen. In der Zurücknahme oder Pfändung sowie der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches im Fall der Einräumung von Lizenzen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sie denn, Auftragnehmer hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Vertragsgegenstände ist Auftragnehmer zu deren Verwendung befugt. Ein Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
5.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Arbeitsverein, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber aber frei zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.
5.4. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte am Quellcode. Auftragnehmer ist nicht zur späteren Weiterentwicklung der Webseite oder des Funktionsumfangs der Internet Applikation verpflichtet.
- Fristen und Leistungshindernisse
6.1. Liefertermine oder Fristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Ist für die Leistung des Auftragnehmers die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Eine gesonderte Mitteilung hierüber im jeweiligen Einzelfall durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber ist hierzu nicht erforderlich und wird auch nicht erfolgen.
Bei Verzögerungen infolge von a.) Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers, b.) nicht rechtzeitiger Lieferung von notwendigen Unterlagen durch den Auftraggeber oder seiner Erfüllungsgehilfen oder c.) nicht erteilter schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber verlängern sich die Liefer- oder Leistungstermine entsprechend.
6.2. Soweit der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für den Auftragnehmer unabwendbarer Umstände, z. Krankheit oder behördlicher Anordnung, auch wenn dies Vorlieferanten des Auftragnehmers betrifft, nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, haftet der Auftragnehmer nicht für die sich hieraus ergebende Schäden des Auftraggebers.
6.3. Werden von dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben bzw. deutlich über die beauftragte Leistung hinausgehen, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. Hierüber wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren.
- Änderung des Angebotes
7.1. Der Auftraggeber kann bis zur Endabnahme der Werke eine Änderung und/oder Ergänzung des Umfangs der angebotenen Leistung schriftlich verlangen. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für den Auftragnehmer ergibt.
7.2. Ist der Mehraufwand im Verhältnis zu den vereinbarten Konditionen aus Sicht des Auftragnehmers unverhältnismäßig, werden die Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme des Auftragnehmers über eine Anpassung des Vertrages verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag vom Auftragnehmer ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung dieses Vertrages nach § 649 BGB bleibt unberührt.
- Abnahme
8.1. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme der Leistungen oder Teilleistungen des Auftragnehmers durch Abgabe einer schriftlichen Freigabeerklärung.
8.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Leistungen des Auftragnehmers innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes zu prüfen und abzunehmen. Ein Werk im Bereich Internet gilt als abgeliefert, im Sinne einer Abnahme, wenn die fertige Webseite beim Provider installiert und insbesondere für den Kunden über das Internet zugänglich ist und dieser darüber vom Auftragnehmer unterrichtet wurde.
8.3. Der Auftraggeber hat selbst durch geeignete Maßnahmen -etwa Testreihen- die Eigenschaft des gelieferten Werkes in allen Details zu prüfen, um die Mängelfreiheit des Werkes sicher zu stellen.
Mängel und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung oder Teile davon, gilt diese auch ohne ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers als mangelfrei abgenommen.
8.4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Feststellung und die Beseitigung eines Mangels zu ermöglichen. Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Auftraggeber alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines solchen Schadens zu treffen und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
8.5. Im Rahmen des Auftrags besteht auf Seiten des Auftragnehmers Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der historischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält insoweit den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Mitwirkungspflicht
9.1. Der Auftraggeber wird notwendige Daten, vor allem zu verwendende Grafiken, Fotos und Texte zeitgerecht zur Verfügung stellen.
9.2. Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Auftragnehmer keine Korrekturaufforderung vom Auftraggeber erhält.
9.3. Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und ggf. EDV-technischer Sicht und bei digitalen Arbeitsleistungen für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
9.4. Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen während der Prüfung des zur Abnahme dem Auftraggeber überlassenen Werk(en) auftreten, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des Meldenden und zuständigen Mitarbeiters schriftlich davon unterrichten.
9.5. Inhaltliche Korrekturen und Änderungswünsche seitens des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer ebenfalls schriftlich mitzuteilen, um eine korrekte Umsetzung zu ermöglichen.
9.6. Liefert der Auftraggeber gem. 9.1 innerhalb von 8 Monaten ab Vertragsabschluss nicht alle vereinbarten und vom Auftragnehmer per E-Mail angeforderten Materialien (wie Bilder, Texte, Logografiken, Zugangsdaten zu bestehenden Systemen oder Servern etc.), die für die Erstellung der abnahmefertigen Website notwendig sind, hat der Auftragnehmer das Recht vom Vertrag in Textform (z.B. E-Mail, SMS, Textnachricht) zurückzutreten. Etwaige Anzahlungen seitens des Auftraggebers an den Auftragnehmer gelten im Gegenzug für die erfolgte Beratung und bisherige ggfs. geleistete Arbeiten als verdient und werden nicht zurückerstattet. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber an die Lieferung der Materialien nicht erinnern. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeiten bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Es besteht keine Verpflichtung für den Auftragnehmer diese dem Auftraggeber zu übergeben.
- Urheberrechte
10.1. Der dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrecht an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Konzepte, Entwürfe und Internetseiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Konzepte, Entwürfe und Internetseiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütungshöhe zu verlangen.
10.2. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte werden ausschließlich zur Verwendung durch den Auftraggeber übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
10.3. Der Auftragnehmer hat das Recht, im Footer und auf der Impressumsseite der Homepage des Auftraggebers als Urheber genannt zu werden und zu diesem Zweck für Benutzer der Homepage gut lesbar ihren Urhebervermerk in Form eines auf die Homepage des Auftragnehmers führenden Links anzubringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Vermerk und die dazugehörigen Verlinkung nicht zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, auf der Webseite des Auftragnehmers zur Referenzzwecken als Urheber der für den Auftraggeber erstellten Webseite genannt zu werden.
Eine Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 Prozent der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
10.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Der Auftragnehmer geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer diesbezüglich von der Haftung frei.
10.5. Auftragnehmer nimmt für ihre Arbeitsleistungen ggf. auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie digitale Bilder) in Anspruch, die dem Auftraggeber nur insbesondere zeitlich eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf den Auftragnehmer keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Auftragnehmer wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
10.6. Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen.
10.7. Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und nur entsprechend der Vorgaben des Auftragnehmers nutzen. Wird der Auftragnehmer vom Lizenzgeber in Anspruch genommen weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
10.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder den Auftragnehmer dabei zu unterstützen.
10.9. Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren.
- Gewährleistung
11.1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung/Abnahme durch Auftragnehmer ausgebessert oder ausgetauscht.
11.2. Auftragnehmer behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
11.3. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Werke von der im Angebot/Leistungsbeschreibung vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
11.4. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
11.5. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen der vertraglich vereinbarten Gegenleistung verlangen.
11.6. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Benutzer ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen unter Einhaltung o.a. Form gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.
- Haftung
12.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten darüber hinaus haftet der Auftragnehmer für seine Gehilfen nicht.
Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistung in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Dritte keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Teillieferungen und fertigen Webseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Webdesign und programmierte Funktionalitäten der Internetseiten entfällt jede Haftung vom Auftragnehmer.
12.4. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftragnehmer nicht.
12.5. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Webseite resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
12.6. Bei Aufträgen, die einen Eingriff oder eine Abänderung von bestehenden Systemen, die nicht vom Auftragnehmer selbst erstellt wurden, etwa Webseiten, Shopsysteme oder andere Anwendungen, verlangen, haftet der Auftragnehmer nicht für die durch den Eingriff oder die Abänderung entstandenen Schäden an den Systemen und allen daraus resultierenden Folgeschäden, es sei denn die Schäden wurden aus Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigefügt.
12.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die aus dem Betrieb der erstellten Internetseite oder eines Shopsystems herrühren, auch wenn sich nachträglich als Ursache der Schäden und Folgeschäden ein vom Auftragnehmer zu verantwortender Mangel herausstellt, der nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Auftragnehmer zu verantworten ist.
12.8. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
- Datenschutz und Geheimhaltung
13.1. der Auftragnehmer speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Auftraggebers (z.B. Adresse und Bankverbindung).
13.2. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
13.3. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
13.4. der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
- Mitteilungen
14.1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
14.2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
14.3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem auf seiner Seite zur Verfügung.
14.4. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
- Zusätzliche, besondere Bestimmungen zum Vertragsschluss bei Domaindienstleistungen – insbesondere Domainvergabe und –pflege
15.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Auftragnehmer im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Auftragnehmer hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
15.2. Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
- Besondere Pflichten des Kunden bei Domaindienstleistungen und Freistellung bei Domainstreitigkeiten vom Auftragnehmer durch den Auftraggeber
16.1. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzlichen Regelungen verstößt.
16.2. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domainpflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.
16.3. Der Auftraggeber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die der Auftragnehmer zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichte nachzukommen.
16.4. Der Auftraggeber garantiert, dass die bei dem Auftragnehmer hinterlegten Domain-Inhaberdaten stets aktuell und korrekt sind, bzw. stellt Auftragnehmer diese Informationen zur Verfügung. Über Änderungen informiert der Domaininhaber den Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich.
16.5. Bei Zahlungsverzug, gleich in welcher Höhe, ist Auftragnehmer berechtigt, die Dienstleistung einzustellen und ggf. die Domain zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. bei .de-Domains die Verwaltung der Domain einzustellen und diese für das TRANSIT-Verfahren an die Vergabestelle DENIC (www.denic.de) zu übergeben.
- Weiterleitungen, Internetpräsenz, Webspace und E-Mail-Weiterleitung
17.1. Mit der Domainregistrierung durch den Auftragnehmer wird kein Speicherplatz für eine Internetpräsenz (sog. Webspace) des Kunden angeboten. Gleiches gilt im Hinblick auf Speicherplatz für E-Mail-Adressen (sog. IMAP/Pop3-Accounts). Diese Leistungen sind ggf. gesondert zu vereinbaren.
17.2. Auftragnehmer bietet gem. den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen die Möglichkeit zur Weiterleitung der Domain auf Zielorte auf DNS-Ebene (DNS-Weiterleitungen der MX-/ sowie A-Records). Die Weiterleitung wird durch den Auftragnehmer vorgenommen.
17.3. Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber vorgenommene Weiterleitung seiner Domain zu einer Internetpräsenz selbst und/oder die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. „links“) auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder der guten Sitten und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
17.4. Soweit der Auftraggeber von der Möglichkeit der Weiterleitung seiner Domain zu einer Internetpräsenz Gebrauch macht, so geschieht dies in eigener Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass weder diese Weiterleitung selbst noch die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. „Links“) gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere garantiert der Auftraggeber die Unterbindung von Weiterleitungen auf Zielorte mit nationalsozialistischen und/oder fremdenfeindlichen Inhalten, sonstigen illegalen oder betrügerischen Inhalten und pornografischen sowie gewaltverherrlichenden Inhalten.
- Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, Berlin.
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort
19.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Berlin vereinbart.
- Schlussbestimmungen
20.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
20.2. Änderungen und Ergänzungen der anwendbaren Vertragsbestimmungen sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Zusatzvertrag schriftlich niedergelegt sind.
20.3. Zu einer Abtretung seiner Rechte aus dem Vertragsverhältnis bedarf der Auftraggeber der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit vom Auftragnehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.
Stand 29.06.2017